VDM Logo

Online-Anmeldung

Hinweis: Anmeldungen für die Musikklassen an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge sowie für die Streicherklassen an der Kreuzschule werden gesondert direkt in den Schulen ausgegeben.

Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.
Interessent
Erziehungsberechtigte(r)
Zahlperson

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Einzug der Jahresgebühr erfolgt zum 1. Februar, die monatlichen Unterrichtsgebühren werden am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober abgebucht. Die Gebührenordnung, die Satzung und die Schulordnung erkenne ich an. 

 

Aktuelle Gebührenordnung

https://www.musikschule-nienberge.de/an-und-abmeldung/

 

 
Satzung

§ 1 – Name und Sitz
1) Der Verein führt den Namen „Musikschule Nienberge e.V.“ und ist unter dieser Bezeichnung am 23. Sept. 1974 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Münster unter der Nummer 2116 eingetragen worden.
2) Der Verein hat seinen Sitz in Münster-Nienberge.

§ 2 – Zweck
Zweck des Vereins ist die musikalische Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Er unterhält zu diesem Zweck v. a. eine Musikschule. Darüber hinaus trägt der Verein zur Gestaltung des kulturellen Lebens in Nienberge und im übrigen Stadtgebiet bei.

§ 3 – Gemeinnützigkeit
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‚steuerbegünstigte Zwecke’ der Abgabenordnung.
2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
3) Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Ehrenmitgliedschaft
1) Jede/r Volljährige kann Mitglied des Vereins werden. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Antrag gilt als angenommen, wenn der Vorstand nicht binnen 6 Wochen nach Antragseingang einen ablehnenden Bescheid erteilt.

2) Die Mitgliedschaft endet durch
– Austritt: Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten wirksam.
– Tod
– Ausschluss: Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden wegen Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen oder erheblichen Verstoßes gegen das Vereinsinteresse. Der Ausschluss muss dem Mitglied mit Begründung schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden. Über einen binnen drei Wochenschriftlich einzulegenden Widerspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung, sofern der Vorstand dem Widerspruch nicht bereits abgeholfen hat. Bis dahin ruhen die Mitgliedsrechte.
3) Personen, die die Zwecke des Vereins in besonderem Maße gefördert haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§ 5 – Organe des Vereins
die Mitgliederversammlung
der Vorstand

§ 6- Mitgliederversammlung
1) Mindestens einmal jährlich findet im ersten Halbjahr eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Die Aufgaben der jährlichen Mitgliederversammlung sind insbesondere:
Wahl des Vorstandes (der/die Vorsitzende und der/die stellv. Vorsitzende, Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
Entgegennahme des Jahresberichtes
Entlastung des Vorstandes
Wahl von zwei Rechnungsprüfer/innen für je ein Jahr
Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
Wahl eines Ehrenmitgliedes
Entscheidung über den Widerspruch eines ausgeschlossenen Mitgliedes
Beschlüsse zu Satzungsänderungen oder zur Auflösung des Vereins
2) Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens 4 Wochen unter Angabe der Tagesordnung eingeladen.
Jedes Mitglied kann bis zum 14. Tag vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Tagesordnung in Briefform beim Vorstand einreichen.
3) Jedes Mitglied kann beim Vorstand schriftlich und unter Angabe der Tagesordnung und der Gründe die Einberufung einer Mitgliederversammlung begehren. Der Vorstand muss dem Begehren nachkommen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die zu beratende Tagesordnung von mindestens 10% der Mitglieder, die am Tage der Antragstellung dem Verein angehören, mit vollem Namen und Adresse unterschrieben ist.
4) Der/Die Vorsitzende leitet die Versammlung oder beauftragt eine Person mit der Versammlungsleitung.
5) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist höchstpersönlich; nur Ehegatten (auch eingetragene Lebenspartner/in) können dessen/deren Stimmrecht bei Abwesenheit ausüben, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.
6) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Beschlüsse über Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins und die Wahl von Ehrenmitgliedern bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
7) Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Bei Wahlen muss eine schriftliche und geheime Stimmabgabe erfolgen. Stimmenthaltungen werden gewertet wie ungültige Stimmen.
8) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom/von der Vorsitzenden und vom/von der Protokollführer/in zu unterschreiben ist.

§ 7 – Vorstand
1) Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt und bleibt im Amt bis zur Neuwahl eines Vorstands bzw. dessen Amtsübernahme.
2) Er besteht aus einem/einer Vorsitzenden, einem/einer stellv. Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der/Die Vorsitzende und der/die stellv. Vorsitzende sind berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein zu vertreten.
3) Scheidet während der Wahlperiode des Vorstandes ein Vorstandsmitglied aus, wird in der nächsten turnusmäßigen Mitgliederversammlung und bis zur Neuwahl des gesamten Vorstandes ein neues Vorstandsmitglied gewählt.
4) Dem Vorstand obliegen die Leitung des Vereins, die Ausführung der Beschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er gibt sich selber eine Geschäftsordnung.
5) Die Mitglieder des Vorstandes sind in ihrer Vorstandsarbeit ehrenamtlich tätig. Auslagen und Reisekosten werden ersetzt.
Der Abschluss und die Lösung eines schuldrechtlichen Anstellungsvertrages obliegen dem Vorstand.
6) Zur Wahrnehmung der Geschäfte kann der Vorstand eine/n Geschäftsführer/in und eine musikpädagogische Leitung bestellen und ihnen im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen Aufgaben zur selbstständigen und abschließenden Erledigung übertragen.
Der/Die Geschäftsführer/in nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil. Bei Abschluss eines Anstellungsvertrages mit einem Vorstandmitglied wird der Vorstand von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
7) Über die Sitzungen des Vorstandes werden Protokolle geführt. Sie enthalten insbesondere finanzwirksame Beschlüsse und Beschlüsse mit rechtlicher Bindungswirkung, soweit sie nicht der Geschäftsführung grundsätzlich übertragen sind.
8) Der Vorstand beschließt die Gebührenordnung für die Musikschule.

§ 8 – Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 9 – Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Münster, die es ausschließlich im Sinne dieser Satzungsbestimmungen vorrangig im Stadtteil Nienberge für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. (Der Satzungsbeschluss erfolgte einstimmig in der Mitgliederversammlung am 11.02.09.

 

 
\n"}},"slug":"et_pb_text"}" data-et-multi-view-load-phone-hidden="true">Schulordnung

• Angebot und Rückmeldung
Der Verein bietet seinen Mitgliedern und deren minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Familienangehörigen Unterricht und gemein-schaftliche Ausübung in Musik an. Der Unterricht wird nach Maßgabe der gültigen Satzung und der jeweils geltenden Schul- und Entgeltordnung in Anlehnung an das Lehrplanwerk des Verbandes Deutscher Musikschulen (VDM) erteilt. Der Verein wird – ausgenommen ist der Kurs- und Projektbereich – nur für seine Mitglieder tätig.

• Aufgaben der Musikschule
Aufgabe der Musikschule ist es, die Mitglieder und deren Angehörige an die Musik heran zu führen, sie musikalisch individuell zu fördern sowie das Entstehen von Musizierkreisen zu unterstützen und deren Bestehen zu fördern (s. Satzung der Musikschule Nienberge e.V.)

 • Die musikalische Ausbildung
2.1. Aufbau
Die Ausbildung geschieht in folgenden Stufen:Elementarunterricht: Kindertanz, MFE, Musikklassen in Grundschulen.

instrumentaler und vokaler Gruppen- und Einzelunterricht
Unterricht in Bläser-, Streicher- und anderen Instrumentalklassen in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen
Ergänzungsfächer (Chor; Band; Orchester, Ensemble)
Kurs- und Projektbereich

2.2. Musikschuljahr
Das Musikschuljahr beginnt mit dem Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen und besteht aus drei Trimestern zu je vier Monaten.

2.3. Anmeldung
Die Aufnahme zum Elementarunterricht erfolgt in der Regel zum Beginn eines Schuljahres.
Die Aufnahme zum Instrumentalunterricht erfolgt in der Regel zum Beginn eines Trimesters.
Die Anmeldung ist schriftlich an die Musikschule zu richten.

2.4. Ummeldung
Die Ummeldung vom Elementar- und Musikklassenunterricht zum Instrumentalunterricht kann nur zum Schluss eines Kurses erfolgen, soweit nicht besondere Umstände eine andere Regelung rechtfertigen.
Die Ummeldung von einem Instrument / LehrerIn zu einem anderen erfolgt in der Regel zu Beginn eines Trimesters.

2.5. Abmeldung
Der Unterricht kann nur zum Ende eines Trimesters mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich an die Geschäftsführung zu erfolgen. Beim Abgang wird auf Wunsch eine Beurteilung erteilt.
Wird ein normaler Unterrichtsfortschritt nicht erreicht, so kann die Geschäftsführung das Unterrichtsverhältnis (s. 2.5.) kündigen.
Die Geschäftsführerin kann das Unterrichtsverhältnis zum Ende eines Trimesters oder in besonderen Fällen vorzeitig kündigen, wenn ein schwerwiegender Grund – insbesondere im Verhalten des zu Unterrichtenden – gegeben ist.

2.6. Unterrichtserteilung
Dem Schüler wird wöchentlich einmal Unterricht erteilt. Die Unterrichtsstunde (1/1) dauert 45 Minuten.
Bei Einzelinstrumentalunterricht kann auch eine 2/3-Unterrichtsstunde beantragt werden; in diesem Fall dauert der Unterricht
30 Minuten. Gruppenunterricht wird grundsätzlich als Zweier-, Dreier- und Viererunterricht erteilt, und zwar nur bei denjenigen Instrumenten, bei denen ein Gruppenunterricht möglich ist.
Unberührt davon bleiben Regelungen auf Grund besonderer Wünsche des einzelnen Mitglieds, soweit dies für die Musikschule leistbar ist. Wünsche auf Zuweisung an eine bestimmte Lehrkraft sind bei der An- oder Ummeldung zu vermerken oder später jeweils zum Ende eines Trimesters rechtzeitig an die Geschäftsführung zu richten. Dem Wunsch wird im Rahmen des Möglichen entsprochen.

2.7. Unterrichtsausfall
Das Mitglied hat die Lehrkraft rechtzeitig über das Fernbleiben des Schülers zu unterrichten.
Nimmt ein Schüler eine Unterrichtsstunde nicht wahr, so besteht kein Anspruch auf eine Ersatzstunde oder Ermäßigung.
Kann der Schüler aus wichtigem Grund mehr als drei aufeinander folgende Unterrichtsstunden nicht besuchen und wurde der Unterricht rechtzeitig abgemeldet, so kann das Entgelt auf Antrag angemessen ermäßigt werden.
Wird seitens der Lehrkraft der Unterricht abgesagt, wird dieser nach Möglichkeit nachgeholt.
Fallen mehr als drei Unterrichtsstunden im Trimester aus – aus Gründen, die von der Lehrkraft/ Musikschule zu vertreten sind -, ohne dass die Stunden nachgeholt oder eine Ersatzlehrkraft gestellt wurden, so ermäßigen sich die Entgelte entsprechend.

2.8. Verhalten in der Schule
Die Schüler haben sich in der Schule angemessen zu verhalten und die Weisungen der Geschäftsführung und der Lehrkräfte sowie des Personals der Schule, in der der Unterricht erteilt wird, zu befolgen.
Schwerwiegendes Fehlverhalten kann zur Kündigung (s. 2.5.) führen.

2.9. Vorspiel
Einmal im Schuljahr wird im Rahmen eines internen Vorspiels der aktuelle Leistungs- und Entwicklungsstand aller Schülerinnen und Schüler ermittelt.

2.10. Instrumente
Grundsätzlich sollte der Schüler bei Aufnahme des Instrumentalunterrichts ein Instrument besitzen.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten stellt die Musikschule jedoch Leihinstrumente zur Verfügung.
Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung des entliehenen Instruments müssen die Entleiher bzw. die gesetzlichen Vertreter einstehen.
Über die Dauer der Ausleihzeit entscheidet der Fachlehrer in Abstimmung mit der Geschäftsführerin.
Die Höhe der Leihgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung.

2.11. Aufsicht
Aufsichtspflicht und Haftung bei Unfällen bestehen nur während des Unterrichts. Unfälle, die mit dem Unterricht in der Musikschule in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind der Geschäftsführung sofort zu melden.

• 3. Unterrichtsentgelte
Für den Unterricht hat das Mitglied Entgelte nach der jeweils gültigen Entgeltordnung des Vereins zu zahlen.
Die Erhebung erfolgt im Bankeinzugsverfahren.

• 4. Haftung
Der Verein haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften und nur mit dem Vereinsvermögen.

Er haftet nicht für das Abhandenkommen von Sachen, die ein Schüler mit zur Schule bringt.

• 5. Unterrichtsorte/-zeiten
Der Musikunterricht wird zurzeit in den Räumen der Grundschule Nienberge, der Martin-Luther-Grundschule, der Michael-Grundschule,
der Kreuz-Grundschule der Waldorf-Schule, im Schlaun-Gymnasium, im bischöfl. Mariengymnasium, im Pascal-Gymnasium sowie der Regenbogenschule Münster erteilt.
Unterricht ist i.d.R. von Montag bis Freitag. Der Musikunterricht ruht in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen.
Der Rosenmontag ist unterrichtsfrei. Ausgenommen davon sind die beweglichen Ferientage.
Am ersten Schultag nach und am letzten Schultag vor den Ferien findet Musikunterricht statt.

Datenschutzerklärung

In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung dieser Website.

Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Musikschule Nienberge e.V., Grienkenswell 82, 48161 Münster, 02533-1677 und musikschule-nienberge@muenster.de

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Daten beim Websiteaufruf

Wenn Sie diese Website nur nutzen, um sich zu informieren und keine Daten angeben, dann verarbeiten wir nur die Daten, die zur Anzeige der Website auf dem von Ihnen verwendeten internetfähigen Gerät erforderlich sind. Das sind insbesondere:

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • die Website, von der die Anforderung kommt
  • Browsertyp und Browserversion
  • Betriebssystem

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten sind berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe f) DSGVO, um die Darstellung der Website grundsätzlich zu ermöglichen.

Darüber hinaus können Sie verschiedene Leistungen auf der Website nutzen, bei der weitere personenbezogene und nicht personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Ihre Rechte

Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:

  • Sie haben ein Auskunftsrecht bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche verarbeitet (Art. 15 DSGVO),
  • Sie haben das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig gespeichert werden (Art. 16 DSGVO),
  • Sie haben das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
  • Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DSGVO),
  • Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
  • Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO),
  • Sie haben das Recht nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO),
  • Sie haben das Recht, sich bei einem vermuteten Verstoß gegen das Datenschutzrecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständig ist die Aufsichtsbehörde an Ihrem üblichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder am Ort des vermuteten Verstoßes.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse ein]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.