• Angebot und Rückmeldung
Der Verein bietet seinen Mitgliedern und deren minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Familienangehörigen Unterricht und gemein-schaftliche Ausübung in Musik an. Der Unterricht wird nach Maßgabe der gültigen Satzung und der jeweils geltenden Schul- und Entgeltordnung in Anlehnung an das Lehrplanwerk des Verbandes Deutscher Musikschulen (VDM) erteilt. Der Verein wird – ausgenommen ist der Kurs- und Projektbereich – nur für seine Mitglieder tätig.
• Aufgaben der Musikschule
Aufgabe der Musikschule ist es, die Mitglieder und deren Angehörige an die Musik heran zu führen, sie musikalisch individuell zu fördern sowie das Entstehen von Musizierkreisen zu unterstützen und deren Bestehen zu fördern (s. Satzung der Musikschule Nienberge e.V.)
• Die musikalische Ausbildung
2.1. Aufbau
Die Ausbildung geschieht in folgenden Stufen:Elementarunterricht: Kindertanz, MFE, Musikklassen in Grundschulen.
instrumentaler und vokaler Gruppen- und Einzelunterricht
Unterricht in Bläser-, Streicher- und anderen Instrumentalklassen in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen
Ergänzungsfächer (Chor; Band; Orchester, Ensemble)
Kurs- und Projektbereich
2.2. Musikschuljahr
Das Musikschuljahr beginnt mit dem Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen und besteht aus drei Trimestern zu je vier Monaten.
2.3. Anmeldung
Die Aufnahme zum Elementarunterricht erfolgt in der Regel zum Beginn eines Schuljahres.
Die Aufnahme zum Instrumentalunterricht erfolgt in der Regel zum Beginn eines Trimesters.
Die Anmeldung ist schriftlich an die Musikschule zu richten.
2.4. Ummeldung
Die Ummeldung vom Elementar- und Musikklassenunterricht zum Instrumentalunterricht kann nur zum Schluss eines Kurses erfolgen, soweit nicht besondere Umstände eine andere Regelung rechtfertigen.
Die Ummeldung von einem Instrument / LehrerIn zu einem anderen erfolgt in der Regel zu Beginn eines Trimesters.
2.5. Abmeldung
Der Unterricht kann nur zum Ende eines Trimesters mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich an die Geschäftsführung zu erfolgen. Beim Abgang wird auf Wunsch eine Beurteilung erteilt.
Wird ein normaler Unterrichtsfortschritt nicht erreicht, so kann die Geschäftsführung das Unterrichtsverhältnis (s. 2.5.) kündigen.
Die Geschäftsführerin kann das Unterrichtsverhältnis zum Ende eines Trimesters oder in besonderen Fällen vorzeitig kündigen, wenn ein schwerwiegender Grund – insbesondere im Verhalten des zu Unterrichtenden – gegeben ist.
2.6. Unterrichtserteilung
Dem Schüler wird wöchentlich einmal Unterricht erteilt. Die Unterrichtsstunde (1/1) dauert 45 Minuten.
Bei Einzelinstrumentalunterricht kann auch eine 2/3-Unterrichtsstunde beantragt werden; in diesem Fall dauert der Unterricht
30 Minuten. Gruppenunterricht wird grundsätzlich als Zweier-, Dreier- und Viererunterricht erteilt, und zwar nur bei denjenigen Instrumenten, bei denen ein Gruppenunterricht möglich ist.
Unberührt davon bleiben Regelungen auf Grund besonderer Wünsche des einzelnen Mitglieds, soweit dies für die Musikschule leistbar ist. Wünsche auf Zuweisung an eine bestimmte Lehrkraft sind bei der An- oder Ummeldung zu vermerken oder später jeweils zum Ende eines Trimesters rechtzeitig an die Geschäftsführung zu richten. Dem Wunsch wird im Rahmen des Möglichen entsprochen.
2.7. Unterrichtsausfall
Das Mitglied hat die Lehrkraft rechtzeitig über das Fernbleiben des Schülers zu unterrichten.
Nimmt ein Schüler eine Unterrichtsstunde nicht wahr, so besteht kein Anspruch auf eine Ersatzstunde oder Ermäßigung.
Kann der Schüler aus wichtigem Grund mehr als drei aufeinander folgende Unterrichtsstunden nicht besuchen und wurde der Unterricht rechtzeitig abgemeldet, so kann das Entgelt auf Antrag angemessen ermäßigt werden.
Wird seitens der Lehrkraft der Unterricht abgesagt, wird dieser nach Möglichkeit nachgeholt.
Fallen mehr als drei Unterrichtsstunden im Trimester aus – aus Gründen, die von der Lehrkraft/ Musikschule zu vertreten sind -, ohne dass die Stunden nachgeholt oder eine Ersatzlehrkraft gestellt wurden, so ermäßigen sich die Entgelte entsprechend.
2.8. Verhalten in der Schule
Die Schüler haben sich in der Schule angemessen zu verhalten und die Weisungen der Geschäftsführung und der Lehrkräfte sowie des Personals der Schule, in der der Unterricht erteilt wird, zu befolgen.
Schwerwiegendes Fehlverhalten kann zur Kündigung (s. 2.5.) führen.
2.9. Vorspiel
Einmal im Schuljahr wird im Rahmen eines internen Vorspiels der aktuelle Leistungs- und Entwicklungsstand aller Schülerinnen und Schüler ermittelt.
2.10. Instrumente
Grundsätzlich sollte der Schüler bei Aufnahme des Instrumentalunterrichts ein Instrument besitzen.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten stellt die Musikschule jedoch Leihinstrumente zur Verfügung.
Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung des entliehenen Instruments müssen die Entleiher bzw. die gesetzlichen Vertreter einstehen.
Über die Dauer der Ausleihzeit entscheidet der Fachlehrer in Abstimmung mit der Geschäftsführerin.
Die Höhe der Leihgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung.
2.11. Aufsicht
Aufsichtspflicht und Haftung bei Unfällen bestehen nur während des Unterrichts. Unfälle, die mit dem Unterricht in der Musikschule in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind der Geschäftsführung sofort zu melden.
• 3. Unterrichtsentgelte
Für den Unterricht hat das Mitglied Entgelte nach der jeweils gültigen Entgeltordnung des Vereins zu zahlen.
Die Erhebung erfolgt im Bankeinzugsverfahren.
• 4. Haftung
Der Verein haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften und nur mit dem Vereinsvermögen.
Er haftet nicht für das Abhandenkommen von Sachen, die ein Schüler mit zur Schule bringt.
• 5. Unterrichtsorte/-zeiten
Der Musikunterricht wird zurzeit in den Räumen der Grundschule Nienberge, der Martin-Luther-Grundschule, der Michael-Grundschule,
der Kreuz-Grundschule der Waldorf-Schule, im Schlaun-Gymnasium, im bischöfl. Mariengymnasium, im Pascal-Gymnasium sowie der Regenbogenschule Münster erteilt.
Unterricht ist i.d.R. von Montag bis Freitag. Der Musikunterricht ruht in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen.
Der Rosenmontag ist unterrichtsfrei. Ausgenommen davon sind die beweglichen Ferientage.
Am ersten Schultag nach und am letzten Schultag vor den Ferien findet Musikunterricht statt.